Das Umweltbundesamt (UBA) hat für alle 2018 angefallenen Dienstreisen und -fahrten Emissionsminderungsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen Kohlendioxid erworben. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro. Durch den Einkauf der Emissionsminderungs-Gutschriften werden internationale Klimaschutzprojekte gefördert, teilte das Umweltbundesamt mit: „Diese helfen, CO2 an einer anderen Stelle einzusparen und in Ländern, in denen die erneuerbaren Energien noch ganz am Anfang stehen, Projekte anzuschieben.“ Zu den ausgewählten Projekten gehört die Produktion von Energie durch Biomasse, zum Beispiel in Haushalten in Nepal und Bangladesch. Aber auch moderne und effiziente Kochöfen in ländlichen Regionen Sambias und Äthiopien sind im Projektportfolio der Bundesregierung. Für die ausgesuchten Projekte gilt der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (engl. Clean Development Mechanism, kurz CDM).
Teil der Prüfung von Projekten im CDM ist insbesondere die Bestätigung der „Zusätzlichkeit“, das heißt, dass die Emissionsreduktionen nicht schon sowieso, also ohne das CDM-Projekt, erzielt worden wären. Das UBA prüft die Einhaltung weiterer Qualitätskriterien, um die Hochwertigkeit der Projekte zu gewährleisten. So sollten sie auch über Co-Benefits verfügen. Co-Benefits sind zum Beispiel der Ressourcenschutz, die Stärkung von Arbeitsplätzen vor Ort oder der Gesundheitsschutz.
„Mit der Kompensation wollen wir einen Mehrwert schaffen, der über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinausreicht. Die Qualitätskriterien beim Auswahlprozess orientieren sich an den Ansätzen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Sustainable Development Goals. Dazu zählen zum Beispiel die Förderung von Kochöfen in Sambia“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.







