„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass öffentliche Gelder nach wie vor überwiegend in umweltschädliche Produkte fließen“, sagt Dr. Michael Jedelhauser, Nabu-Experte für Kreislaufwirtschaft. „Die Bundesregierung muss jetzt klare Regeln schaffen, damit Nachhaltigkeit zum Standard in allen Vergaben wird.“
Mit einer ambitionierten Vergabepolitik hätte die Bundesregierung nicht nur die Chance, die öffentliche Verwaltung in Richtung Klimaneutralität zu führen. Sie könne zudem die Nachfrage nach zukunftsfähigen und innovativen Produkten gezielt ankurbeln. Mit einem jährlichen Einkaufsvolumen in Höhe von circa 350 Milliarden Euro verfügen Bund, Länder und Kommunen über erhebliche Mittel, um dringend benötige Nachfrageimpulse auszulösen, heißt es von Seiten des Naturschutzbundes. Dies sei insbesondere im Bereich der Kreislaufwirtschaft vonnöten, da zirkuläre Produkte und Geschäftsmodelle wie Reparaturen und Recyclingrohstoffe häufig preislich nicht mit konventionellen Produkten der linearen Wirtschaft konkurrieren können. Beispielhaft zeige sich dies an der gegenwärtigen Krise des Kunststoffrecyclings.
„Es herrscht breite Einigkeit in der Politik, dass die Kreislaufwirtschaft ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist und gefördert werden muss“, betont Jedelhauser. „Doch wie sollen Geschäftsmodelle einer Kreislaufwirtschaft funktionieren, wenn die Bundesregierung selbst die zirkulären Produkte nicht beschaffen möchte? Wer Kreislaufwirtschaft möchte, muss diese auch kaufen.“
Nabu unterstützt das Aktionsprogramm der Nationalen Kreislaufstrategie
Der Nabu unterstützt die für das Aktionsprogramm NKWS (Nationale Kreislaufstrategie) vorgeschlagenen Maßnahmenvorschläge des Umweltministeriums. Diese umfassen unter anderem die Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), um in Vergabeprozessen unterlegenen Anbietern von nachhaltigeren Produkten mehr Einspruchsmöglichkeiten zu geben.
„Umweltfreundliche Beschaffung und Bürokratieabbau sind kein Widerspruch. Die derzeitige Gesetzgebung ist inkonsistent und erzeugt Verunsicherung. Einheitliche gesetzliche Vorgaben sind daher notwendig, um Klarheit für die Beschaffungsstellen zu schaffen. Unterstützende Hilfen wie anwendungsorientierte Leitfäden, Listen mit nicht empfehlenswerten Produkten und verlässliche Umweltzeichen würden es den Verwaltungen erleichtern, nachhaltig einzukaufen und Umweltstandards in der Praxis wirklich umzusetzen“, so Michael Jedelhauser.







