Das BeschA hat 2024 eine Rahmenvereinbarung zu verschiedenen Catering-Dienstleistungen im „Kaufhaus des Bundes“ zu Verfügung gestellt. Beachtet wurden dabei verschiedenste ökologische und soziale Aspekte wie ökologisch hergestellte Lebensmittel, Abfallmanagement, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung sowie Lebensmittel aus fairem Handel. Das Ziel der Rahmenvereinbarung war es, den wesentlichen Kern der benötigten Catering-Dienstleistungen für die angeschlossenen Behörden (BMEL, BMU und BMZ) bundesweit abdecken zu können.
Im Vorfeld fand eine bundesweite Bedarfserhebung zur Feststellung bündelungsfähiger Bedarfe statt. Die Bedarfe wurden dann in insgesamt 16 Gebietslose aufgeteilt. Von März bis September 2023 wurden dann verschiedene Punkte mit den einzelnen Ressorts abgestimmt. Eine Leistungsbeschreibung und 81 Preispositionen wurden entwickelt und die Veranstaltungsgrößen festgelegt.
Als Eignungskriterien legte man sich auf Referenzen fest, die folgende Merkmale aufweisen mussten:
• Überregionale Catering-Dienstleistungen an unterschiedlichsten Orten in mindestens einem Bundesland (ggf. unter Einsatz von regionalen Caterern, z.B. als Subunternehmen).
• Alle Referenzen müssen mindestens 50 zu bewirtschaftende Teilnehmende umfassen.
• Mindestens eine Referenz muss eine Anzahl von 501 bis 1000 zu bewirtschaftende Teilnehmende umfassen.
• Mindestens eine Referenz beinhaltet explizit eine Catering-Dienstleistung mit rein pflanzlichen und/oder vegetarischen Speisen.
Der Zuschlag sollte auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt werden, bestehend aus Gesamtleistungspunktzahl (erreichter Punktwert zur Leistungserbringung, gewichtet zu 35 Prozent) sowie dem Gesamtangebotspreis (Wertungspreis gewichtet zu 65 Prozent).
Konzept zur Leistungserbringung
Die Bieter mussten erklären, wie sie die Leistungsbeschreibung in der Praxis umsetzen würden und dabei auf den modularen Aufbau der einzelnen Speisepakete eingehen. Es sollte aufgezeigt werden, wie ein vielfältiges und abwechslungsreiches Speiseangebot garantiert werden könne.
Zudem sollte ausgeführt werden, welche Herausforderungen die Bieter bei der Leistungserbringung sehen und darauf hingewiesen werden, welche entsprechenden Maßnahmen man zur Abhilfe ergreifen werden würde. Die Bieter mussten darstellen, wie sie nachhaltige Praktiken im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen, etwa bei der Lebensmittelbeschaffung, Verpackung und Entsorgung. Auch auf die Herkunft der Zutaten und Labels musste erklärt werden.
Ökologische und soziale Aspekte der Rahmenvereinbarung
Für die Herkunft und den Einsatz der Lebensmittel und sonstigen Materialien mussten verschiedene Aspekte berücksichtig werden.
Für Fleischprodukte wird etwa eine gute Klimabilanz gefordert, das Fleisch soll möglichst von Tieren aus ökologischer Haltung stammen und hohe Tierwohlstandards erfüllen, beispielsweise zertifiziert mit dem EU-Bio-Siegel oder vergleichbar.
Fischprodukte müssen aus nachhaltiger und bestandserhaltender Fischerei mit Kennzeichnung des Marine Stewardship Council (oder vergleichbar) oder nachhaltig betriebener Aquakultur mit Kennzeichnung des Aquaculture Stewardship Council (oder vergleichbar) stammen.
Auch auf ökologisch produzierte Lebensmittel wird gesetzt, so muss der Bio-Anteil des Speisenangebots mindestens 20 Prozent betragen und der Nachweis mindestens durch das EU-Bio-Siegel gemäß EG-Öko-Verordnung (oder vergleichbare Gütezeichen). Ebenso sollen Lebensmittel aus fairem Handel zum Einsatz kommen.
Kakao, Kakaoprodukte, Bananen und soweit möglich auch Säfte sollen bis Ende 2025 aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel stammen, bei Kaffee und Tee bereits ab Beginn der Bewirtschaftung. Grundsätzlich soll Verpackungsmüll vermieden werden. Es ist möglichst auf wiederverwertbare, sortenreine Verpackungsmaterialien zu achten, bei Einweg-Verpackungen soll ein möglichst hoher Rezyklatanteil vorgesehen sein.
Der Fokus liegt auf Mehrwegverpackungen oder Lebensmitteln in größeren Gebinden, Einweggeschirr wird ausgeschlossen. Papierprodukte müssen zu 100 Prozent aus recyceltem Papier sein (nachzuweisen mit dem Blauen Engel/DE-UZ 14a). Der Transport soll in möglichst umweltverträglichen Mehrwegverpackungen, wie etwa Mehrweg-Warmhaltebehältern, stattfinden.
Einzelverpackungen in Form von Fertigdesserts oder Kleinstverpackungen darf es nicht geben. Es sollen ausschließlich ungebleichte Back-, Koch- und Heißfilterpapiere Verwendung finden. Aluminium-Menüschalen dürfen nicht eingesetzt werden.
Es muss eine getrennte Abfallsammlung/Speiseabfälle stattfinden, die der Wertstoffsammlung zugeführt werden. Zudem müssen Mitnahmeboxen für Speisereste angeboten werden.
Modularer Aufbau der Leistungsbeschreibung
Es sollte rein pflanzliche und vegetarische Basispakete geben sowie bei Bedarf Ergänzungs-, Frühstücks-, Abendessen- und Snackpakete. Fruchtsäfte sollen eine Fruchtgehalt von 100 Prozent in Bioqualität haben. Kaffee kann wahlweise mit Kuhmilch (kalt), aber auch Pflanzendrinks in Bioqualität angeboten werden. Weitere Lebensmittel in Bioqualität können seine vegetarischen oder rein pflanzlichen Aufstriche. Leitungswasser sowie weitere ungesüßten Lebensmitteln sollen angeboten werden. Beim Obstangebot ist es wünschenswert, mindestens eine Sorte aus der Region zu haben.
Die Rahmenvereinbarung steht hier zum Download bereit: https://t1p.de/sg0lw









