Die EU-Kommission hat am 9. September ihren Vorschlag für den Public Procurement Act vorgelegt. Das europäische Vergaberecht soll damit einfacher, digitaler und zugleich strategischer werden. Künftig soll bei öffentlichen Ausschreibungen neben dem Preis insbesondere die Qualität stärker ins Gewicht fallen.
Qualitätskriterien sollen grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Bewertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindestens 50 Prozent. Gleichzeitig schafft der Entwurf einen Rahmen für eine stärkere europäische Präferenz. Öffentliche Auftraggeber sollen Anforderungen an die europäische Herkunft von Waren und Dienstleistungen stellen oder entsprechende Angebote bei der Bewertung bevorzugen können.
Auch Nachhaltigkeit, Sicherheit und Resilienz sollen künftig stärker in die öffentliche Beschaffung einfließen.
Once-Only-Prinzip soll Bürokratie reduzieren
Weniger bürokratischen Aufwand verspricht sich die Kommission zudem vom sogenannten Once-Only-Prinzip sowie von stärker vernetzten E-Procurement-Systemen. Unternehmen sollen Nachweise künftig digital nur einmal bereitstellen müssen. Gleichzeitig sollen bislang fragmentierte Systeme interoperabel miteinander verbunden werden.
Für Christoph Moll, Gründer und CEO von BeNeering, einem Technologieanbieter für digitale Beschaffungsprozesse, beginnt an dieser Stelle der Praxistest der geplanten Reform. Er kommentiert den Entwurf:
„Mit dem Public Procurement Act wird die öffentliche Beschaffung stärker zum strategischen Instrument. Das ist der richtige Ansatz. Doch wenn künftig neben Preis und Qualität auch Nachhaltigkeit, Resilienz und Herkunft stärker in Beschaffungsentscheidungen einfließen, steigen die Anforderungen an Daten und Prozesse erheblich. Wenn öffentliche Auftraggeber und bietende Unternehmen die dafür relevanten Informationen weiterhin händisch zwischen verschiedenen Systemen hin- und herschieben müssen, kippt die gewünschte Vereinfachung schnell in neue Bürokratie.
Der Entwurf setzt mit Interoperabilität und dem Once-Only-Prinzip an der richtigen Stelle an. Entscheidend ist aber, dass die Digitalisierung nicht an der Vergabeplattform endet. Digital hinterlegte Informationen müssen auch für die nachgelagerte operative Beschaffung nutzbar sein. Neue Kriterien und Vorgaben müssen sich ohne Umwege in Beschaffungswege, Freigaben und Compliance-Regeln übersetzen lassen.
Die eigentliche Chance dieser Reform liegt darin, die öffentliche Beschaffung durchgängig zu denken – von der Vergabe bis zur Bestellung. Nur auf einem soliden digitalen Fundament lassen sich zusätzliche Anforderungen ohne zusätzlichen administrativen Aufwand bewältigen und perspektivisch auch KI gezielt zur Unterstützung einsetzen – etwa um administrative und regelbasierte Routineaufgaben zu automatisieren, Prozesse zu beschleunigen und Beschaffungsverantwortliche zu entlasten. So bleibt mehr Zeit für komplexe fachliche und strategische Entscheidungen.“








