Laut Mitteilung der EU-Kommission hat Temu es versäumt, systemische Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot illegaler Produkte sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Die der Kommission vorliegenden Belege deuteten darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit hoher Wahrscheinlichkeit auf illegale Artikel stoßen.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte, Risikobewertungen seien keine Übung zum Abhaken von Listen, sondern das „Rückgrat des DSA“. Die Bewertung von Temu unterschätze konkrete Risiken, sei zu unspezifisch und stütze sich nicht auf solide Beweise. Regulierungsbehörden, Nutzer und Öffentlichkeit würden im Unklaren gelassen, wie groß der potenzielle Schaden durch illegale Produkte tatsächlich sei.
Mängel in der Risikobewertung 2024
Die Kommission listet drei zentrale Schwachpunkte in der Risikobewertung von Temu für das Jahr 2024 auf. Erstens beruhe die Analyse auf allgemeinen Informationen zum gesamten E-Commerce-Sektor und nicht auf spezifischen Nachweisen zum eigenen Dienst. Öffentlich verfügbare Berichte und Tests seien nicht einbezogen worden.
Zweitens habe Temu deutlich unterschätzt, wie häufig EU-Verbraucher mit illegalen Waren in Kontakt kommen. Eine im Rahmen der Untersuchung durchgeführte Mystery-Shopping-Übung habe ergeben, dass ein sehr hoher Prozentsatz der getesteten Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestand. Auch ein hoher Anteil der geprüften Babyspielzeuge wies laut Kommission mittlere bis schwere Sicherheitsrisiken auf – darunter Chemikalien oberhalb der zulässigen Grenzwerte sowie Erstickungsgefahren durch abnehmbare Teile.
Drittens habe Temu nicht angemessen geprüft, wie die Gestaltung des eigenen Dienstes die Verbreitung illegaler Produkte verstärken könne. Dazu zählten insbesondere Empfehlungssysteme und Programme zur Produktförderung über verbundene Influencer.
Berechnung und Hintergrund der Strafe
Die Höhe der Geldbuße bemisst sich nach Angaben der Kommission an Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Zahl betroffener EU-Nutzer. Das Versäumnis ordnungsgemäßer Risikobewertungen zähle zu den Eckpfeilern der DSA-Architektur und stelle daher einen besonders schwerwiegenden Verstoß dar.
Sehr große Online-Plattformen sind nach dem DSA verpflichtet, systemische Risiken sorgfältig zu bewerten und entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Temu war im Mai 2024 als solche Plattform eingestuft worden.
Frist bis August
Temu hat gemäß Artikel 75 der DSA bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser muss Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel bei den Risikobewertungen enthalten. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste hat anschließend einen Monat, um eine Stellungnahme abzugeben. Danach steht der Kommission ein weiterer Monat zur Verfügung, um eine endgültige Entscheidung zu treffen und eine Umsetzungsfrist festzulegen.







