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EK-Vorstandsvorsitzender Franz-Josef Hasebrink: „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.“ (Bild: EK/servicegroup)
EK-Vorstandsvorsitzender Franz-Josef Hasebrink: „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.“ (Bild: EK/servicegroup)

EK/servicegroup zieht vor Bundesverfassungsgericht

Kalender Icon2. Juni 2021
Autor IconRedaktion

Die Bielefelder Mehrbranchen-Verbundgruppe EK/servicegroup zieht mit Initiative „Händler helfen Händlern“ vor das Bundesverfassungsgericht und hat dort am 28. Mai Verfassungsbeschwerde gegen die „Corona-Notbremse“ eingereicht.

Die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, wird auch von der EK/servicegroup gern gehört. Trotzdem hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Verbundgruppe mitgetragen wird, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich hier durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt und fokussieren auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf. Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, so der EK-Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen lägen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Läger und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil bzw. gar nicht abverkauft werden könnten – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung. Dazu kommt die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann. Drei Punkte, die auch für Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home, ein „No-Go“ sind. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können. Schließlich sind sie keine Automaten, bei denen man den Strom zum Start oder Stopp beliebig ein- und ausschalten kann“, formuliert er die Problematik der aktuellen Pandemie-Politik. Stellvertretend für die 2000 deutschen EK-Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der .800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – steigt EK-Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring und macht sich damit für den Fachhandel stark.

Kontakt: www.ek-servicegroup.de

Themen:Corona-Virus
Firmen & Hersteller:EK-Servicegroup

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