„Wir wissen alle, dass der Einzelhandel die Hygiene- und Abstandsregeln im Griff hat und kein Infektions-Hotspot ist. Das bestätigt auch das RKI. Trotzdem rücken die politischen Entscheidungsträger nicht von ihrer einmal getroffenen Einstufung des Handels ab. Da Proteste, Eingaben und Aktionen bislang nicht gefruchtet haben, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Wir hoffen, dass die sogenannte ‚Notbremse‘ mit ihren negativen Folgen für den Handel nicht gezogen wird, aber Hoffnungen wurden bereits zu oft enttäuscht“, beleuchtet der EK-Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink die Hintergründe für den juristischen Weg. Deshalb hatte sich die Verbundgruppe aus voller Überzeugung der Initiative „Händler helfen Händlern“ angeschlossen. Auch aus anderen Verbänden, zum Beispiel aus den Bereichen Mode oder Gastronomie, hatten sich bereits knapp 4000 Unternehmer:innen der Initiative angeschlossen.
Unfaire Wettbewerbsverzerrung im Einzelhandel
Gerade die derzeit sehr schwammig ausgelegte Definition von Systemrelevanz bedeutet für viele Einzelhändler aktuell massive Restriktionen. Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfeldes EK Home, der tagtäglich mit den Auswirkungen davon zu tun hat, äußert hierzu ganz klar sein Unverständnis: „Unsere Living-Händler stehen genauso wie Spielwarengeschäfte und Mehrbranchenhäuser mit dem Rücken zur Wand. Und es macht uns alle fassungslos, dass Discounter und großflächige SB-Märkte im Gegensatz zu diesen Fachgeschäften weiterhin keinerlei Einschränkungen beim Verkauf von Non-Food-Artikeln unterliegen. Das ist glatte Wettbewerbsverzerrung, gegen die wir uns wehren müssen.“
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