Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden. Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und seine Verantwortung einhält.“
Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Konkret wird sich die Untersuchung auf folgende Bereiche konzentrieren:
- Die Shein-Systeme dienen dazu, den Verkauf illegaler Produkte in der Europäischen Union einzuschränken, einschließlich Inhalten, die Material über sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen könnten, wie z. B. kinderähnliche Sexpuppen.
- Die Risiken im Zusammenhang mit der suchterzeugenden Gestaltung des Dienstes, einschließlich der Vergabe von Verbraucherpunkten oder Belohnungen für das Engagement, sowie die Systeme, über die Shein verfügt, um solche Risiken zu mindern. Suchtpotenziale könnten sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer und den Verbraucherschutz im Internet auswirken.
- Transparenz der Empfehlungssysteme, die Shein verwendet, um den Nutzern Inhalte und Produkte vorzuschlagen. Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste muss Shein die wichtigsten Parameter, die in seinen Empfehlungssystemen verwendet werden, offenlegen und den Benutzern mindestens eine leicht zugängliche Option zur Verfügung stellen, die nicht auf der Profilerstellung für jedes Empfehlungssystem basiert.
Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens werde die Kommission weiterhin Beweise sammeln, beispielsweise durch zusätzliche Auskunftsersuchen an Shein oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen, heißt es seitens der EU-Kommision. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greife dem Ergebnis nicht vor.
Hintergrund
Die Entscheidung vom 17. Februar 2026 folgt auf vorläufige Analysen der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte, der Antworten auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission sowie der von Dritten übermittelten Informationen.
Die Kommission hat Shein am 28. Juni 2024, am 6. Februar 2025 und am 26. November 2025 drei Auskunftsersuchen übermittelt, um weitere Informationen über die Einhaltung des DSA durch das Unternehmen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Minderjährigen sowie über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme, zu erhalten.
https://ec.europa.eu/commission







