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Startseite » Handel » EU leitet Verfahren gegen Online-Marktplatz ein
Die EU-Kommission hat eine formelle Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.
(Bild: Getty Images / Dmytro Yarmolin)

Temu

EU leitet Verfahren gegen Online-Marktplatz ein

Kalender Icon4. November 2024
Autor IconRedaktion

Die Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.

Dabei geht es um Bereiche, die mit dem Verkauf illegaler Produkte, der potenziell süchtig machenden Gestaltung des Dienstes, den Systemen zur Kaufempfehlung für Nutzer und dem Datenzugang für Forscher zusammenhängen.Der Beschluss stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Temu Ende September 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichts, der Antworten auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission vom 28. Juni 2024 und vom 11. Oktober 2024 sowie der von Dritten vorgelegten Informationen. Die Kommission stützte sich auch auf Informationen, die im Rahmen des Kooperationsmechanismus mit den nationalen Behörden über das Europäische Gremium der Koordinatoren für digitale Dienste ausgetauscht wurden, insbesondere mit dem irischen Koordinator für digitale Dienste.
  • die Systeme, die Temu zur Verfügung stehen, um den Verkauf nicht konformer Produkte in der Europäischen Union einzuschränken. Dazu gehören Systeme zur Beschränkung des Wiederauftretens von zuvor suspendierten „Schurkenhändlern“, von denen bekannt ist, dass sie in der Vergangenheit auffällig geworden sind, sowie Systeme zur Beschränkung des Wiederauftretens nicht konformer Produkte;
  • die Risiken im Zusammenhang mit der süchtig machenden Gestaltung des Dienstes, einschließlich spielähnlicher Belohnungsprogramme, und die Systeme, über die Temu verfügt, um die Risiken zu mindern, die sich aus einer solchen süchtig machenden Gestaltung ergeben, die negative Auswirkungen auf das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person haben könnte;
  • die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Art und Weise, in der Temu den Nutzern Inhalte und Produkte empfiehlt. Dazu gehört die Verpflichtung, die wichtigsten Parameter, die in den Empfehlungssystemen von Temu verwendet werden, offen zu legen und den Nutzern mindestens eine leicht zugängliche Option zur Verfügung zu stellen, die nicht auf Profiling basiert;
  • die Einhaltung der Verpflichtung der DSA, Forschern Zugang zu den öffentlich zugänglichen Daten von Temu zu gewähren. Haftung bei Bestätigung des Verdachts Sollte sich der Verdacht der Kommission bestätigen, wäre Temu nach dem Gesetz über digitale Dienste haftbar, da diese Mängel Verstöße gegen die Artikel 27, 34, 35, 38 und 40 des Gesetzes über digitale Dienste darstellen würden. Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis nicht vor. Sie schließt auch künftige Maßnahmen, beispielsweise der nationalen Verbraucherschutzbehörden, nicht aus.
Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweise sammeln, zum  Beispiel durch zusätzliche Auskunftsverlangen an Temu oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Erlasses einer Entscheidung zur Feststellung der Nichteinhaltung. Die Kommission ist auch befugt, Verpflichtungszusagen von Temu anzunehmen, um in den vom Verfahren betroffenen Bereichen Abhilfe zu schaffen.Das Gesetz über digitale Dienste sieht keine gesetzliche Frist für den Abschluss des förmlichen Verfahrens vor. Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des Falls, dem Umfang der Zusammenarbeit des betreffenden Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte.Temu wurde am 31. Mai im Rahmen der EU-Vorschriften für digitale Dienste als sehr große Online-Plattform (VLOP) benannt, nachdem das Unternehmen angegeben hatte, monatlich mehr als 45 Millionen aktive Nutzer in der EU zu haben. Vier Monate nach der Benennung musste Temu die strengsten Verpflichtungen für VLOPs erfüllen, die im Gesetz über digitale Dienste festgelegt sind. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle systemischen Risiken, die sich aus seinem Dienst ergeben, angemessen zu bewerten und zu mindern. Temu meldete zuletzt im September 92 Millionen monatliche Nutzer.

Kontakt: commission.europa.eu; temu.com

Themen:E-Commerce | Nachhaltigkeit | Wettbewerb

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