Seit dem 20. April dürfen auf Beschluss von Bund und Ländern Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter wieder öffnen, worunter ein Großteil der Geschäftsstellen des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof leider nicht fällt. Das Unternehmen hatte bislang aufgrund massiver Umsatzeinbrüche durch die Corona-Krise schon Rettung im sogenannten Schutzschirmverfahren gesucht und will sich nun nicht mit der bisweilen ungerechten Zuteilung, wer den Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen darf und wer nicht, abfinden. In Nordrhein-Westfalen dürfen beispielsweise zusätzlich Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen. Diese willkürliche Grenze sowie die Möglichkeit, für weit größere Geschäfte, wie beispielsweise auch für den Möbelriesen Ikea, aufzusperren, hat den angeschlagenen Konzern dazu veranlasst, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage im Eilverfahren einzureichen.
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