Mit dem Stichtag 12. August 2026 ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) grundsätzlich anwendbar. Für Handelsunternehmen bedeutet das nach Angaben des HWB zusätzliche Anforderungen an Verpackungen, erweiterte Informations- und Nachweispflichten sowie künftig strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit. Betroffen sind Hersteller wie Händler entlang der gesamten Lieferkette.
Der Verband zieht einen drastischen Vergleich, um die aus seiner Sicht mangelhafte Vorbereitung zu illustrieren. „Wenn wir Sofas so konstruieren würden, wie die PPWR konstruiert wurde, säßen am Ende alle auf dem Boden“, sagt Jean Lucas Dürand, Leiter BVDM/HBS beim Handelsverband Wohnen und Büro. Es sei eine Zumutung, so Dürand weiter, wenn Unternehmen ab dem 12. August eine neue europäische Regelung anwenden müssten und zentrale praktische Fragen erst neun Tage zuvor in einer umfangreichen FAQ beantwortet würden.
Offene Fragen trotz Inkrafttreten
Auch nach dem Start der Verordnung bleiben wesentliche Punkte ungeklärt. Dürand vergleicht die Situation mit einem Produktlaunch ohne fertige Anleitung: „Ein Unternehmen, das ein komplexes Produkt auf den Markt bringt und die Bedienungsanleitung erst kurz vor dem Verkaufsstart fertigstellt, hätte ein ernstes Problem.“ Der Handel fordert daher praxistaugliche Regeln und mehr Planungssicherheit.
Um seinen Mitgliedern eine Orientierung zu geben, hat der HWB einen PPWR-Folder erstellt. Dieser fasst die wesentlichen Aspekte der Verordnung zusammen und beantwortet zentrale Fragen. In den kommenden Tagen ergänzt der Verband das Dokument um die Erkenntnisse aus den aktuellen FAQ.








