Sind sich ihrer Verantwortung bewusst: Prokuristin Sieglinde Edlinger und Laurel-Gründer Kurt LorberUm das Ziel von REACH, die sichere Verwendung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, zu erreichen, ist jedoch die zuverlässige Weitergabe relevanter Daten in der Lieferkette erforderlich. „Dieser Pflicht werden wir zuverlässig nachkommen und haben Kontakt zu unseren Lieferanten bezüglich der Verfügbarkeit von Stoffen und Produkten und deren Vorregistrierung hergestellt“, erklärt Sieglinde Edlinger, Prokuristin bei Laurel, die Vorgehensweise. „Von unseren Lieferanten erhalten wir die Informationen über die von uns eingesetzten Stoffe und Zubereitungen, die nach Aussage unserer Lieferanten und deren Vorlieferanten REACH-konform sind. Wir können inzwischen bestätigen, dass alle von Laurel hergestellten Produkte und deren Verpackungen keine Stoffe der Kandidatenliste ECHA Stand 31.08.2009 gemäß Artikel 59 (1) der Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH enthalten.“ Für alle von Laurel verwendeten Farbstoffe wird vom jeweiligen Lieferanten ein Sicherheitsdatenblatt angefordert, das bestätigt, dass die Farbzubereitungen nicht als gefährlich nach der Zubereitungsrichtlinie einzustufen sind. Zudem werden die Produkte in unregelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Labor auf den Gehalt von Cadmium, Chrom, Blei und Quecksilber getestet.

Aktive Mitarbeit
Der schwäbische Hersteller von Bürohelfern ist im Sinne der EU-Chemikalienverordnung REACH ein typischer „Downstream User,“ das heißt ein nachgeschalteter Anwender, und damit nicht registrierungspflichtig.
Themen:Nachhaltigkeit
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