Die Branche ist durch langlebige Produkte, lange Umlaufzeiten und komplexe internationale Lieferketten geprägt. Vor diesem Hintergrund warnt der ISZ e. V. davor, dass bereits rechtmäßig produzierte und in Verkehr gebrachte Produkte nachträglich ihre Verkehrsfähigkeit verlieren könnten, wenn keine klaren und realitätsnahen Übergangsregelungen geschaffen werden.
Die derzeit diskutierten Maßnahmen wie nachträgliche Umetikettierungen oder ergänzende Hinweise am Point-of-Sale sind aus Sicht des Verbandes kaum praktikabel. Die Vielzahl an Artikeln, die Komplexität der Vertriebswege sowie die oft geringe Produktgröße führen zu einem unverhältnismäßig hohen operativen Aufwand und erheblichen Zusatzkosten. Es drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Rücksendeflut und ökologische Belastungen werden erwartet
Können Produkte aufgrund neuer Kennzeichnungsanforderungen nicht mehr regulär abverkauft werden, drohen großflächige Rücksendungen an Hersteller sowie die Vernichtung von Verpackungen und im Extremfall sogar von vollständig gebrauchsfähigen, rechtskonform produzierten Produkten. Dies hätte nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Unternehmen zur Folge, sondern würde auch den europäischen Nachhaltigkeitszielen widersprechen und vermeidbare ökologische Belastungen verursachen.
Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, hat der ISZ e. V. einen Brief an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt. Darin fordert der Verband eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der Richtlinie und weist auf die erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Risiken der derzeitigen Auslegung hin.
Der ISZ e. V. appelliert an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für entsprechende Anpassungen einzusetzen. Im Fokus stehen dabei angemessene und realistische Übergangsfristen; rechtssichere Abverkaufsregelungen für Bestandsware sowie der Verzicht auf rückwirkende Anforderungen.
„Nur eine praktikable Ausgestaltung stellt sicher, dass die Ziele der Richtlinie erreicht werden, ohne gleichzeitig funktionierende Marktstrukturen zu beeinträchtigen oder vermeidbare wirtschaftliche und ökologische Schäden zu verursachen“, erklärt Dr. Laura Currier, Geschäftsführerin des ISZ e. V.








