Wie Canon in der Klageschrift ausführlich dargelegt, vertreibt Katun in Europa mehrere Modelle von Tonerflaschen, die nach Ansicht von des OEMs Ansprüche des EP’683 verletzen. Die Tonerflaschen sind mit den jeweiligen OEM-Produkten von Canon kompatibel und für die Verwendung in Druckern und Kopierern von Canon bestimmt. Canon beantragt unter anderem eine einstweilige Verfügung und aufgrund der einheitlichen Wirkung des Patents die Feststellung der Schadensersatzpflicht in den Gerichtsbarkeiten der 17 Staaten, die das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ratifiziert haben.
In einer Mitteilung hat der Hersteller der kompatiblen Hardcopy-Supplies nun auf den Vorwurf reagiert. „Katun ist zuversichtlich, dass die Produkte, die wir für den Einsatz in Canon-Anwendungen verkaufen und vertreiben, das Patent nicht verletzen, und wir werden uns mit Nachdruck für eine Lösung des Problems mit Canon einsetzen“, betont William McIntyre, General Counsel der Katun Corporation. „Seit mehr als 45 Jahren ist Katun führend in der Ersatzteilbranche und bietet IP-konforme, hochwertige Produkte an“, so McIntyre. „In Zusammenarbeit mit unseren Eigentümern, GPI in Taiwan, investieren wir weiterhin beträchtliche Ressourcen in die Sicherstellung der IP-Konformität, einschließlich der Verwendung robuster Prozesse und Verfahren, der Beschäftigung mehrerer Spezialisten für geistiges Eigentum und des Rückgriffs auf unser bedeutendes Fachwissen.“
Kontakt: www.katun.com/de, www.canon.com








