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Der TÜV-Verband begrüßt die Verschärfung der Spielzeugregeln. Gleichzeitig warnt er davor, sich auf Vorgaben und digitale Instrumente zu verlassen, ohne deren Einhaltung zu kontrollieren.
Bild: Artisteer/iStock

TÜV-Verband zur neuen EU-Verordnung

Chance verpasst, Kinderspielzeug sicherer zu machen

Kalender Icon26. Januar 2026
Autor IconRedaktion

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug ist seit dem Jahreswechsel in Kraft. Der TÜV-Verband begrüßt die Verschärfung der Regeln für Spielzeug als wichtigen Schritt, um Kinder besser vor gefährlichen Produkten zu schützen. Gleichzeitig warnt er davor, sich allein auf strengere Vorgaben und digitale Informationsinstrumente zu verlassen, ohne deren Einhaltung wirksam zu kontrollieren.

„Die neue Spielzeugverordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung – mehr aber auch nicht. Letztlich wurde die Chance verpasst, die Sicherheit von Kinderspielzeug wirksam zu verbessern“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel beim TÜV-Verband. „Insbesondere der Flut von minderwertigen und nicht regelkonformen Spielzeugprodukten aus Drittstaaten setzt die Verordnung wenig entgegen.“

Positiv: Besserer Schutz vor gefährlichen Chemikalien

Mit der neuen Spielzeugverordnung werden die Anforderungen an chemische Stoffe in Spielzeug deutlich verschärft. Neben bereits regulierten CMR-Stoffen sollen künftig unter anderem endokrine Disruptoren, bestimmte sensibilisierende Stoffe sowie weitere besonders besorgniserregende Substanzen strenger beschränkt oder verboten werden. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist dies ein wichtiger Schritt, um die vulnerabelsten Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.

Digitaler Produktpass ist kein Sicherheitsnachweis

Ein zentrales neues Element der Verordnung ist der digitale Produktpass für Spielzeug. Er soll sicherheitsrelevante Informationen wie verwendete Stoffe, Prüfnachweise und Konformitätsbewertungen digital zugänglich machen – sowohl für Behörden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der TÜV-Verband unterstützt dieses Instrument grundsätzlich, da es Transparenz schaffen und Kontrollen erleichtern kann.

„Der digitale Produktpass darf jedoch nicht mit einem Sicherheitsnachweis verwechselt werden“, sagt Kröhnert. „Die reine digitale Bereitstellung von Informationen sagt noch nichts darüber aus, ob diese Angaben vollständig und korrekt sind.“ Gerade angesichts der Vielzahl nicht-konformer Spielzeuge, insbesondere aus Drittstaaten und häufig vertrieben über Online-Marktplätze, reicht es nicht aus, Dokumente nur elektronisch verfügbar zu machen.

Der TÜV-Verband hatte sich daher frühzeitig dafür eingesetzt, dass die im digitalen Produktpass hinterlegten Daten unabhängig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden müssen. Diese zentrale Forderung sei im verabschiedeten Text nicht berücksichtigt worden.

Verpasste Chance: Keine verpflichtende unabhängige Prüfung für Hochrisiko-Spielzeug

Trotz der hohen Zahl nicht konformer Spielzeuge, insbesondere im Onlinehandel und bei Importen aus Drittstaaten, sieht die neue Spielzeugverordnung keine verpflichtende unabhängige Konformitätsbewertung für besonders risikobehaftete Spielzeugkategorien vor.

„Das ist eine verpasste Chance, die Sicherheit gerade für die kleinsten Kinder zu verbessern“, sagt Kröhnert.

Der TÜV-Verband hatte vorgeschlagen, für besonders sicherheitskritische Produktgruppen eine verpflichtende unabhängige Prüfung vorzuschreiben, und zwar für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, Spielzeug, das aus chemischen Gemischen oder Stoffen besteht (z. B. Fingerfarben) sowie vernetztes bzw. smartes Spielzeug, das Daten verarbeitet oder mit dem Internet verbunden ist.

CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel

Kritisch bewertet der TÜV-Verband auch den in der öffentlichen Debatte häufig verwendeten Verweis auf die CE-Kennzeichnung als Orientierung für sichere Produkte. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um ein unabhängiges Prüfsiegel, sondern um eine verpflichtende Selbsterklärung der Wirtschaftsakteure. Mit der CE-Kennzeichnung erklären Hersteller, Importeure oder Händler, dass ihre Produkte die einschlägigen Anforderungen erfüllen. Eine unabhängige Überprüfung der Produkte ist damit nicht verbunden.

Kröhnert: „Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sind deshalb besser beraten, stattdessen auf unabhängige Prüfsiegel wie das GS-Zeichen für ‚Geprüfte Sicherheit‘ zu achten.“

Online-Handel bleibt Schwachstelle – Marktüberwachung stärken

Ein Großteil der nicht-konformen Spielzeuge gelangt heute über Online-Marktplätze in den europäischen Binnenmarkt. Häufig handelt es sich um Produkte aus Drittstaaten, bei denen unklare Lieferketten und wechselnde Anbieter die Durchsetzung bestehender Regeln erschweren. Der TÜV-Verband begrüßt zwar, dass Online-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen, fordert aber zugleich mehr Ressourcen und Befugnisse für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden, um physische Kontrollen systematisch auszuweiten.

www.tuev-verband.de

Themen:Lieferkette | Nachhaltigkeit | Produkte | Zertifizierung
Firmen & Hersteller:EU | TÜV
Sortimente & Produkte:Spielwaren

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