Die Vergabekriterien des Blauen Engels für Bürogeräte mit Druckfunktion werden überarbeitet. Die Jury Umweltzeichen beschloss die Änderungen für Drucker und Multifunktionsgeräte mit der Kennzeichnung DE-UZ 219 während ihrer Sommersitzung am 9. und 10. Juni 2026 in Saarbrücken. Außerdem wurde ein Prüfauftrag für Videokonferenzgeräte durch die Jury zurückgezogen und die Bürokabinen aus dem Geltungsbereich im Umweltzeichen für Möbel (DE-UZ 38) gestrichen. Für Bürokabinen wird geprüft, ein eigenes Umweltzeichen zu erarbeiten.
Gebrauchtgeräte neu einbezogen
Der Geltungsbereich des Umweltlabels für Drucker DE-UZ 219 wird auf Gebrauchtgeräte ausgeweitet. Gleichzeitig sehen die neuen Kriterien einen höheren Einsatz von Recyclingmaterialien vor. Auch die Wiederverwendbarkeit von Tinten- und Tonermodulen wird in den Anforderungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Vorgaben für den Einsatz von Chemikalien sowie für die soziale Nachhaltigkeit in der Fertigung verschärft. Hersteller müssen zudem soziale und ökologische Standards in ihren Lieferketten einhalten.
Product Carbon Footprint wird Pflicht
Neu aufgenommen wird die Erstellung eines Product Carbon Footprints. Dieser soll nach Angaben des Blauen Engels dazu dienen, die verwendeten Methoden und ermittelten Werte zu erfassen. Drucker und Multifunktionsgeräte mit dem Umweltzeichen müssen weiterhin Anforderungen an den Energieverbrauch, den Schadstoffgehalt, die Schadstoff- und Lärmemissionen sowie an eine recyclinggerechte Konstruktion erfüllen. Das Erklärfeld des Umweltzeichens nennt die Eigenschaften „geringer Energieverbrauch“, „emissions- und lärmarm“ sowie „recyclinggerechte Konstruktion“.
Die überarbeiteten Vergabekriterien sollen nach ihrer Finalisierung auf der Website des Blauen Engels veröffentlicht werden. Hersteller können anschließend das Umweltzeichen auf Grundlage der neuen Kriterien beantragen.







