„Dies entspricht dem veränderten Leseverhalten der Bürger und stärkt das Kulturgut Buch in seiner Vielfältigkeit und überragenden Bedeutung für unsere Gesellschaft“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Indem es nunmehr zugleich alle Verkäufe von für Letztabnehmer in Deutschland bestimmte Bücher erfasse, trage es nicht nur dem zunehmenden Interesse an E-Books Rechnung sondern auch dem gestiegenen Anteil der über das Internet verkauften Bücher.
Laut Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sind im Jahr 2015 rund neun Prozent mehr E-Books verkauft worden. Das neu gefasste Buchpreisbindungsgesetz wurde am 28. April vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 31. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit der Regelung sollen auch bei elektronischen Büchern Anreize für weitere innovative Entwicklungen in einem digitalen Umfeld gesetzt werden.
Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel. Von der Preisbindung ausgenommen sind Fremdsprachige E-Books, elektronische, auf die der Zugriff im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken und aufgrund von Pauschalverträgen gestattet wird, einzelne Kapitel oder Ausschnitte von Büchern, Texte, denen die Anmutung eines Buches fehlt sowie E-Books mit Multimedia-Applikationen.
Kontakt: www.bmwi.de, www.boersenverein.de








