Die Bundesregierung hat eine Fortsetzung ihres Überbrückungshilfeprogramms gestartet, die an die erste Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August anknüpft. Diese Hilfe wurde insgesamt 140.000 Mal beantragt und Zuschüsse in Höhe von 1,2 Milliarden Euro bewilligt, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtet. Ziel der Bundesregierung sei es, so der DIHK, damit kleinen und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern, die wegen starker Umsatzeinbrüche ihre Fixkosten derzeit nicht tragen könnten, durch die Krise zu helfen. In der Haushaltsplanung des Bundes stehen für die Überbrückungshilfen insgesamt knapp 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Vorgesehen sind für den Zeitraum September bis Dezember weiterhin nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, allerdings jetzt zu deutlich erweiterten Konditionen.
Die Neuerungen im Überblick
Der Zugang zu den Hilfen sei nunmehr für deutlich mehr Unternehmen möglich, weil bereits alle antragsberechtigt sind, die 2020 im Vergleich zu 2019 Umsatzeinbrüche von mindestens durchschnittlich 30 Prozent im Zeitraum von April bis August verzeichnet haben. Zuvor lag die Grenze bei einem Umsatzeinbruch von 40 Prozent. Ebenfalls unterstützt werden sollen Betriebe, deren Umsätze an zwei aufeinander folgenden Monaten in diesem Zeitraum um mehr als 50 Prozent zurückgegangen sind. Zudem würden die Zuschüsse teilweise erhöht, denn die Hilfe werde jetzt ohne KMU-Deckelung gewährt. War der Maximalbetrag bei der Überbrückungshilfe I für Unternehmen bis fünf Mitarbeiter noch bei 9000 Euro und für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiter bei 15.000 Euro, beträgt der maximale Zuschussbetrag für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe jetzt 50.000 Euro pro Monat. Gleiches gilt mit jeweils zehn Prozentpunkten mehr für die Förderbeträge: Betrieben mit mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch sollen nun 90 Prozent ihrer Fixkosten erstattet werden und zwischen 50 und 70 Prozent Umsatzeinbruch 60 Prozent. Mit einer 40-prozentigen Erstattung ihrer Fixkosten könnten ab jetzt Betriebe rechnen, die mehr als 30 Prozent Einbußen verzeichnen. Zudem werde die Personalkostenpauschale angehoben und betreffende Kosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, pauschal mit 20 Prozent – statt bisher zehn Prozent – der Fixkosten berücksichtigt. Daneben müssen Unternehmen bei der Schlussabrechnung weiterhin zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen, können jetzt aber auch Nachzahlungen erhalten.
Die Anträge können ab sofort in einem vollständig digitalisierten Verfahren über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden – wie bisher allerdings ausschließlich von „prüfenden Dritten“, also etwa Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder auch vereidigten Buchprüfern. Antragsbearbeitung und Auszahlungen erfolgen auch bei der Überbrückungshilfe II über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. Wer prüfen möchte, ob er berechtigt ist, kann mit dem IHK-Überbrückungshilferechner unter www.ihk.de/corona/ueberbrueckungshilfe unverbindlich einen Vorab-Check machen.
Kontakt: www.ihk.de, www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de