Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach einem spürbaren Anstieg im Dezember im Januar wieder zurückgegangen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im ersten Monat des Jahres 689 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Damit lagen die Insolvenzen im Januar um 23 Prozent unter den Dezemberzahlen, aber leicht über dem Mittel der vorangegangenen Monate August bis November 2020. Erneut waren vergleichsweise wenige Jobs von Insolvenz betroffen. Die Analyse des IWH zeigt, dass die größten zehn Prozent der Unternehmen, deren Insolvenz im Januar gemeldet wurde, insgesamt etwa 5500 Personen beschäftigen.
Die Gründe für die weiter niedrigen Insolvenzzahlen sieht Steffen Müller, Leiter der Abteilung Strukturwandel und Produktivität und der dort angesiedelten IWH-Insolvenzforschung, in einer Mischung aus staatlichen Hilfsmaßnahmen und einer teilweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf der einen Seite und einer abwartenden Haltung der Unternehmen auf der anderen Seite. „Viele Unternehmen sind gesund und mit finanziellen Polstern in die Krise gegangen und können bis zum Wiederaufschwung nach der Krise durchhalten“. Die neuerlich bis April ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt sind, dürfte die Insolvenzentwicklung in den kommenden Monaten dämpfen. „Die Analyse unserer Frühindikatoren zeigt, dass auch in den nächsten Monaten nicht mit einer Insolvenzwelle zu rechnen ist“, so Müller.
Insbesondere zeigen die Frühindikatoren für die nächsten Monate auch keinen Anstieg bei den Insolvenzen in den vom Lockdown besonders betroffenen Branchen Einzelhandel und Gastgewerbe. Dies sei als Zeichen für die Wirksamkeit der neuerlichen Aussetzung der Antragspflicht zu werten, denn zum einen stehen diese Branchen im Fokus der November- und Dezemberhilfen des Bundes, und zum anderen scheinen Unternehmen dieser Branchen von der Aussetzung der Antragspflicht auch Gebrauch zu machen, heißt es aus Halle. So mussten insbesondere Unternehmen dieser beiden Branchen im Oktober nach zwischenzeitlicher Rückkehr zur Antragspflicht überproportional oft zum Insolvenzgericht gehen. Das bedeutet aber auch, dass sich Insolvenzen in diesen Branchen durch die neuerliche Aussetzung der Antragspflicht wieder aufstauen könnten.
Kontakt: www.iwh-halle.de