In diesem Zusammenhang hat die Kommission neue Leitfäden veröffentlicht. Mit diesen Klarstellungen und Vereinfachungen reagiert sie auch auf Rückmeldungen ihrer internationalen Partner. EU-Kommissarin Jessika Roswall, zuständig für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft sagte: „Wir setzen uns für die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Entwaldung im Geiste einer engen Partnerschaft, Transparenz und eines offenen Dialogs ein. Unser Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Ziele der Verordnung zu wahren. Wir werden weiterhin sehr eng mit allen Interessengruppen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Vorschriften die weltweite Entwaldung und Waldschädigung auf eine für die Unternehmen möglichst wenig belastende Weise verringern.“
Neue Maßnahmen gehen auf die Forderungen von Interessenträgern ein
Die aktualisierten Leitlinien und häufig gestellten Fragen bieten Unternehmen und Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern zusätzliche Vereinfachungen und Erläuterungen, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte nicht aus Entwaldung stammen.
Beide Dokumente spiegeln das Feedback von Mitgliedstaaten, Partnerländern, Unternehmen und der Industrie wider. Damit wird eine EU-weit harmonisierte Umsetzung der Rechtsvorschriften gewährleistet.
Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, der ebenfalls Gegenstand einer öffentlichen Konsultation ist. Der Rechtsakt präzisiert und vereinfacht den Anwendungsbereich der EUDR und entspricht damit dem Wunsch der Interessengruppen nach Leitlinien für bestimmte Produktkategorien. Dadurch werden unnötige Verwaltungskosten für Wirtschaftsakteure und Behörden vermieden.
Die Kommission arbeitet auch an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems durch einen Durchführungsrechtsakt. Dieser wird nach Konsultation der Mitgliedstaaten bis spätestens 30. Juni 2025 erlassen.
Verwaltungsaufwand um geschätzt 30 Prozent verringert
Alle diese Maßnahmen zusammen werden zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um schätzungsweise 30 % führen.
Damit wird eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung dieser wichtigen Verordnung gewährleistet. Die EUDR hat bereits zu positiven Entwicklungen und Maßnahmen vor Ort zur Bekämpfung der Entwaldung, des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt geführt.
Mit diesen Vereinfachungen kommt die Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat nach und gewährleistet gleichzeitig Rechtssicherheit innerhalb der Grenzen der Verordnung.
Wichtige Vereinfachungsmaßnahmen
Mit den neuen Leitlinien hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt:
- Großunternehmen können bei der Wiedereinfuhr von Waren, die sich bereits auf dem EU-Markt befanden, bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen in das IT-System eingegeben werden müssen;
- Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe eine Sorgfaltserklärung vorlegen;
- Unternehmen können eine jährliche Sorgfaltserklärung vorlegen, anstatt für jede Lieferung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird;
- Klärung des Begriffs der „Feststellung“, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde, so dass große nachgelagerte Unternehmen von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es besteht nun eine gesetzliche Mindestverpflichtung, die Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS = Sorgfaltspflichterklärungen) von ihren Lieferanten einzuholen und diese für ihre eigenen zu verwenden).
Es wird erwartet, dass alle aktualisierten Maßnahmen die Anzahl der von den Unternehmen einzureichenden Sorgfaltserklärungen erheblich reduzieren werden, um die wichtigsten Anforderungen der Industrie zu erfüllen. Ziel der vereinfachten DDS ist es, die Dateneingabe für alle Nutzer einfach und effizient zu gestalten.
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