„Die zahlreichen kurzfristigen Absagen von bereits genehmigten Sonntagsöffnungen in der ganzen Republik sind für die Händler in der aktuellen Lage kaum zu verkraften. Denn viele haben Werbung geschaltet und Personaleinsatzpläne angepasst. Da entstehen zusätzliche Verluste, das ist in diesen ohnehin für viele Händler schwierigen Zeiten dann natürlich doppelt hart. Wir brauchen hier also ganz dringend mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Grundsätzlich sind Sonntagsöffnungen für den Einzelhandel und die Innenstädte von enormer Bedeutung, wie Sanktjohanser erklärt: „Es geht mehr und mehr darum, Shopping als Event zu inszenieren und damit dem Bedürfnis vieler Familien nach einem gemeinsamen Ausflug mit Einkaufserlebnis in den Stadtzentren zu entsprechen. Dafür ist der Sonntag der ideale Tag.“ Gerade jetzt sei jede Gelegenheit für viele am Rande der Insolvenz stehende Händler wichtig, um zumindest ein wenig Umsatz durch gelegentliche aber verlässliche Sonntagsöffnungen einzufahren. In keinem anderen europäischen Land – außer der Schweiz – werde die Sonntagsöffnung derart beschränkt wie in Deutschland. Deshalb setzt der HDE notfalls auch auf eine Grundgesetzänderung: Denn da derzeit nahezu jede Großveranstaltung (Messen, Volksfeste etc.) untersagt ist, mit denen oftmals Sonntagsöffnungen begleitend stattgefunden haben, lassen sich ohne Änderungen kaum noch rechtssichere Sonntagsöffnungen durchführen. Sanktjohanser fordert deshalb: „Der bislang regelmäßig erforderliche Anlassbezug für Sonntagsöffnungen muss endlich abgeschafft werden“. Die Branche und die Innenstädte benötigten dringend Rechtssicherheit für gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnungen an den Nachmittagen von 13 bis 18 Uhr. Über die konkrete Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen pro Jahr müsse dann jeweils in den Bundesländern entschieden werden.
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