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Ein Drittel der Arbeitnehmer, die im Dezember 2020 zu Hause arbeiteten, hatte dort keine Möglichkeit, einen geeigneten Arbeitsplatz einzurichten. (Bild: IBA)
Ein Drittel der Arbeitnehmer, die im Dezember 2020 zu Hause arbeiteten, hatte dort keine Möglichkeit, einen geeigneten Arbeitsplatz einzurichten. (Bild: IBA)

IBA mahnt bessere Bedingungen im Home-Office an

Kalender Icon3. Februar 2021
Autor IconRedaktion

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens bis zum 15. März die Arbeit im Home-Office ermöglichen. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist.

Wo keine betrieblichen Gründe vorliegen, die das Arbeiten zu Hause verhindern, sollen Arbeitnehmer die Wahl haben, ob sie das Angebot annehmen oder doch lieber weiterhin ins Büro fahren. „Das dürfte viele Beschäftigte vor eine schwierige Entscheidung stellen“, so die Einschätzung des Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) – denn die heimische Arbeitsplatzsituation habe sich für die Mehrzahl der Beschäftigten seit dem ersten Lockdown im Frühjahr kaum verbessert. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des IBA arbeitete im Dezember 2020 rund ein Drittel (34 Prozent) der Beschäftigten an einem oder mehreren Tagen pro Woche zu Hause, obwohl dort die notwendigen räumlichen Voraussetzungen fehlten. Fast die Hälfte (47 Prozent) der heimischen Arbeitsplätze war auch nach neun Monaten im Home-Office nur unzureichend ausgestattet. „So überrascht es nicht, dass in der zweiten Jahreshälfte 2020 viele Arbeitnehmer zumindest für einen Teil der Arbeitszeit in die besser ausgestatteten Büros zurückgekehrt sind“, heißt es beim Verband. Das solle sich jetzt zum Schutz der gesamten Bevölkerung möglichst flächendeckend ändern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist im Zusammenhang mit der Vorstellung der Corona-Arbeitsschutzverordnung darauf, dass der Arbeitgeber auch bei der Arbeit im Home-Office für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel zu sorgen hat und die Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewerten muss. Ob die Arbeitsmittel – IT und Einrichtung – vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden, sollte laut Empfehlung des BMAS in einer betrieblichen Vereinbarung geregelt werden. „Dass diese vielerorts noch fehlt, mag ein Grund dafür sein, dass die Beschäftigten im vergangenen Jahr bei der Ausstattung ihrer heimischen Arbeitsplätze weitgehend auf sich selbst gestellt waren“, betont Hendrik Hund, der Vorsitzende des IBA.

Gerade einmal fünf Prozent der Homeworker erhielten 2020 Unterstützung bei der Beschaffung eines ergonomischen Bürostuhls. Beim Kauf von Tischen oder Schreibtischleuchten fiel der Anteil noch geringer aus. Lediglich die Ausstattung mit IT-Komponenten ging mehrheitlich auf Rechnung der Arbeitgeber. „Da sich abzeichnet, dass uns die Arbeit im Home-Office auch über den 15. März 2021 hinaus begleiten wird, müssen dort dringend bessere Bedingungen für eine geregelte Arbeit geschaffen werden. Das wird nur mit einem stärkeren Engagement der Arbeitgeber machbar sein“, fordert Hendrik Hund.

Zum Schutz der Beschäftigten, die nicht zu Hause arbeiten können oder wollen, ergänzt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung die bereits im August 2020 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Vorgaben wie Mindestabstände von 1,5 Meter bleiben somit erhalten. Vorerst bis zum 15. März 2021 neu hinzugekommen ist eine Erhöhung der Flächenvorgaben für Räume, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, auf 10 m2 je Person. Für Tätigkeiten, die die Einhaltung dieser Vorgaben nicht zulassen, ist ein gleichwertiger Schutz durch technische und organisatorische Maßnahmen herzustellen, beispielsweise durch regelmäßiges Lüften und das Aufstellen von Abschirmungen.

Kontakt: iba.online

Themen:Arbeitsschutz | Gesundheitsmanagement | Homeoffice

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