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Iron Mountain: „Recht auf Vergessen“

Kalender Icon7. Mai 2014
Autor IconRedaktion

Laut einer Studie des Datenschutz-Spezialisten Iron Mountain zweifeln deutsche Verbraucher an, ob das viel diskutierte „Recht auf Vergessen“ in der Praxis funktioniert. Dieses soll mit der EU-Datenschutzreform verankert werden und sicherstellen, dass personenbezogene, digitale Daten nicht dauerhaft gespeichert werden.

Die europaweite Studie fand heraus, dass 80 Prozent der deutschen Befragten glauben, ohnehin mit so vielen Organisationen zu tun zu haben, dass sie nicht mehr wissen, wer gerade welche Informationen über sie gespeichert hat. Im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs zur Datenschutz-Grundverordnung steht der Gedanke, dass der Schutz personenbezogener Daten ein Grundrecht für alle EU-Bürger darstellt. Jedem Unternehmen, das diese Anforderung nicht erfüllen kann, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes. Die derzeit in Brüssel diskutierten Reformpläne sehen dazu vor, dass Verbraucher bei Unternehmen anfragen können, ihre Daten dauerhaft zu löschen. Allerdings bezweifeln knapp drei Viertel (69 Prozent) der deutschen Befragten, dass die Vorteile einer Datenlöschung diesen Aufwand wert seien. 78 Prozent der Befragten würden einem Unternehmen nicht glauben, dass dieses der Nachfrage trotz Zusicherung auch wirklich nachgeht.

Außerdem herrscht erhebliche Verwirrung, wenn es um die Art der Information geht, deren Löschung eine Person fordern kann. Die meisten deutschen Befragten glauben, dazu berechtigt zu sein, die Löschung von persönlichen Informationen (92 Prozent), Finanzinformationen (66 Prozent) und E-Mail-Korrespondenz (66 Prozent) zu verlangen. Indessen würde nur die Hälfte (50 Prozent) nach der Löschung von Social Media-Postings fragen.

Unklarheit über Papier

40 Prozent der in der Studie befragten Deutschen glauben, dass Informationen auf Papier – wie zum Beispiel Briefe oder ausgefüllte Formulare – durch Datenschutzgesetze abgedeckt seien. Auffällig ist, dass gleichzeitig 64 Prozent der Befragten meinen, es sei einfacher, Informationen auf Papier zu löschen, als wenn diese online vorliegen würden. „Fast alles, was wir entweder im Netz oder offline tun, hinterlässt eine Spur. Diese Informationen werden gesammelt, verarbeitet und gegebenenfalls weiter gegeben. Alle Arten von Organisationen, die Informationen sammeln, müssen diese sorgfältig verwalten und bestmöglich schützen. Der Vorschlag zu EU-Datenschutzreform ist ein erster wichtiger Schritt, um Verbraucher besser zu schützen“, sagt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. „Egal, ob die persönlichen Daten auf Papier, in elektronischen Datenbanken oder online gespeichert sind. Unternehmen sollten wissen, wo diese sind, wer dafür zuständig ist und wie man diese sicher löscht oder vernichtet, wenn danach gefragt wird. Nur so wird Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen. Für viele Firmen fängt es damit an, Papierdokumente zu digitalisieren, so dass die Daten beispielsweise über ein Texterkennungssystem in eine zentrale Datenbank eingespeist werden können. Ebenso sollten die Aufbewahrungsfristen für Papierakten beachtet werden. Letztendlich müssen Unternehmen diese Maßnahmen umsetzen, bevor die neue EU-Verordnung in Kraft tritt. Nur durch Engagement lässt sich das Vertrauen bei den Verbrauchern wieder herstellen“, so Börgmann weiter.

www.ironmountain.de

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