Künftig sollen die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie Großveranstaltungen betrachtet. Das ist das Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern vom 6. Mai. „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft kurz- und mittelfristig wichtige Impulse geben.“, kommentiert Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Auma, Verband der deutschen Messewirtschaft, den Beschluss. Zudem stünden sowohl der Auma als auch die deutschen Messeveranstalter den zuständigen Behörden mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Messedurchführung beratend zur Verfügung. So hat der Verband bereits Vorschläge ausgearbeitet, die auch hohe Anforderungen an Hygiene- und Abstandsregeln erfüllen sollen. Ein ebenfalls wichtiges Signal und entscheidend für einen Erfolg der Messen im zweiten Halbjahr sei laut Holtmeier auch die von den Ländern geplante schrittweise Öffnung des Hotel- und Gastronomiebetriebs sowie die Öffnung der Grenzen.
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