Wo „umweltfreundlich“ draufsteht, muss künftig auch nachprüfbar umweltfreundlich drin sein. Seit dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Vorgaben. Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen auf Produkten müssen leicht überprüfbar sein. Zudem dürfen Aussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, nicht lediglich für einzelne Bestandteile gelten.
Grundlage der neuen Regeln ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo). Sie soll die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln verbessern. Der Blaue Engel, das Umweltzeichen der Bundesregierung, erfüllt die neuen Anforderungen und wird als „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ hervorgehoben.
Strengere Anforderungen an Umweltaussagen
Mit Anwendung der neuen Regelungen müssen Umweltaussagen begründet, überprüfbar und nachvollziehbar sein. Unternehmen dürfen sie zudem nicht irreführend darstellen. Auch für Nachhaltigkeitssiegel gelten klare Anforderungen. Sie müssen auf transparenten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein.Nicht mehr zulässig sind Umweltaussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, tatsächlich aber nur einen Teil davon betreffen. Das betrifft beispielsweise Aussagen wie „nachhaltig“ oder „recyclebar“, wenn die entsprechende Eigenschaft nicht für das gesamte Produkt gilt.
Darüber hinaus dürfen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen nicht als besondere Produkteigenschaft beworben werden. Produktbezogene Klimaaussagen, etwa zur Klimaneutralität, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden deutlich eingeschränkt. Auch Aussagen über eine künftig erwartete Umweltleistung müssen transparent und überprüfbar sein. Bei vergleichenden Umweltaussagen sollen die Vergleiche auf objektiven Kriterien beruhen und nach einer einheitlichen Methode sowie unter gleichen Annahmen erfolgen.
Blauer Engel erfüllt EmpCo-Anforderungen
Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung und kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die im Vergleich umweltschonender sind.
Unternehmen können mit dem Umweltzeichen Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen weiterhin kommunizieren. Der Blaue Engel basiert auf einer unabhängigen Prüfung und Vergabe und erfüllt damit die Anforderungen an ein Zertifizierungssystem.
Produkte mit dem Blauen Engel gelten zudem als „anerkannte hervorragende Umweltleistung“. Dadurch bleiben vereinfachte Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „schadstoffarm“ als Textaussage oder im Produktnamen möglich, sofern die jeweiligen Aussagen durch die Kriterien des Umweltzeichens abgedeckt sind.
EmpCo-Richtlinie seit 2024 in Kraft
Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ ändert und ergänzt die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU). EmpCo trat am 26. März 2024 in Kraft und findet seit dem 27. September 2026 Anwendung. Deutschland setzte die Vorgaben im Februar 2026 mit zwei Gesetzen in nationales Recht um.
Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ wurde Artikel 1 der EU-Richtlinie umgesetzt. Dieser betrifft insbesondere umweltbezogene Werbeaussagen. Die Umsetzung von Artikel 2 erfolgte mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“.










