„Die Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ist durchweg sehr verantwortungsvoll verlaufen. Ein Kundenansturm auf die Geschäfte ist ausgeblieben, die Kunden verhalten sich besonnen und risikobewusst“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Unternehmen sowie einen weiterhin geordneten Geschäftsbetrieb sicherzustellen, sollte dabei auf den geltenden Vorgaben zum Gesundheitsschutz und den entsprechenden Hygiene- und Verhaltensregeln aufgebaut werden. Dafür „benötigen die Unternehmen einen verlässlichen Rahmen mit umsetzbaren und transparenten Vorgaben“, so Genth weiter. Die IHK Offenbach zum Beispiel hat für Geschäfte in Hessen demnach folgende Hygieneregeln aufgestellt (Stand der Informationen: 27. April 2020):
Für geöffnete Geschäfte nach § 1 Abs. 7 der 4. Hessischen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Corona-Virus gelten verschiedene Hygieneregeln. Es ist sicherzustellen, dass
- maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 Quadratmetern eingelassen wird,
- ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
- Spielbereiche für Kinder gesperrt sind,
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienevorschriften gut sichtbar angebracht werden
Zudem gilt in Hessen die Maskenpflicht (Stand der Informationen: 28. April 2020) für sogenannte Alltagsmasken – auch im öffentlichen Einzelhandel. Als Maske zählt gewissermaßen jeder Schutz vor Mund und Nase, der verhindert, dass beim Sprechen, Husten oder Niesen Tröpfchen in die Umgebungsluft gelangen, zum Beispiel: Im Einzelhandel erhältliche Mund-Nasen-Bedeckungen, selbstgeschneiderte Masken aus Baumwolle („Community-Maske“), Schals, Loops und Tücher. Keine Maske brauchen: Mitarbeiter, die durch Trennvorrichtungen geschützt sind, Kinder unter sechs Jahren sowie gesundheitlich eingeschränkte und behinderte Menschen. Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gelten trotz Alltagsmaske weiterhin.
Kontakt: www.offenbach.ihk.de, www.einzelhandel.de