Nach zwei Jahren intensiver Abstimmung hat das EU-Parlament Mitte Juni den mit den EU-Mitgliedsstaaten erzielten Kompromisstext über die neue Batterie-Verordnung offiziell bestätigt. Die neue Verordnung soll die derzeitige Batterie-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften erweitern. Mit der Verordnung soll eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien einbezogen werden – von der Rohstoffgewinnung über das Design, die Produktion, die Kennzeichnung, das Recycling bis hin zur Wiederverwertung.
Dazu erklärt Johannes Kröhnert, Referent für Europapolitik und Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands: „Batterien sind eine Schlüsseltechnologie beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft. Mit der neuen Batterie-Verordnung nimmt die EU die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette in den Blick und wird ihrer Vorreiterrolle für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft gerecht. Über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sorgen die umfassenden Anforderungen dafür, dass die schädlichen Auswirkungen von Batterien auf die Umwelt minimiert werden und Batterien ihr Nachhaltigkeitsversprechen vollumfänglich einlösen können.“
Die neue Verordnung legt erstmals Mindestanteile von rückgewonnenen Rohstoffen (Rezyklaten) wie Kobalt, Blei und Lithium fest. Der sogenannte Mindestrezyklatgehalt gilt für Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Hersteller zur Angabe des CO2-Fußabdrucks ihrer Batterien. Ebenfalls müssen Hersteller zukünftig Sorgfaltspflichten mit Blick auf Menschen- und Umweltstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette beachten und einhalten.
Sowohl die Erklärungen zum Rezyklatgehalt und zum CO2-Fußabdruck, als auch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sollen zukünftig verpflichtend von unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen überprüft werden.
Digitaler Produktpass
Die neue Batterie-Verordnung sieht erstmals auf EU-Ebene einen digitalen Produktpass vor. Dieser macht, Informationen und Daten über einzelne Batterien über die gesamte Wertschöpfungskette digital verfügbar. Dadurch können Wirtschaftsakteure über den gesamten Lebenszyklus von Batterien fundierte Entscheidungen treffen. Dokumentiert werden zum Beispiel Informationen über die Rohstoffgewinnung, den Batteriezustand und die Aufarbeitung und Reparatur der Batterie. Auch die TÜV-Organisationen entwickeln als Mitglied der Global Battery Alliance ein Konformitätsbewertungsprogramm, um die Wertigkeit des Passes zu erhöhen und die Umsetzung zu beschleunigen.
Über den digitalen Batteriepass können Behörden und Endnutzer:innen den Zustand von Batterien leicht und verlässlich nachvollziehen. Außerdem erhalten Konsumenten transparente Informationen über die Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung der Batterien. Zukünftig wird es Verbraucher:innen darüber hinaus möglich sein, in Elektrogeräten eingebaute Batterien selbst heraus zu nehmen und zu ersetzen. Batterien für leichte Verkehrsmittel wie zum Beispiel E-Motorroller können von unabhängigem Fachpersonal ausgetauscht werden. Die Regelungen stellen damit einen schnellen und verbraucherfreundlichen Austausch sicher.
Kontakt: www.tuev-verband.de