Durch die neue Verordnung soll unter anderem der Umgang mit personenbezogenen Daten vereinheitlicht werden. Während die sichere Aufbewahrung der Daten wie Unterlagen oder elektronische Datenspeicher primär in die Verantwortung des Unternehmens liegt, sollte für die Vernichtung von Akten und Datenträgern nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ein spezialisierter Dienstleister beauftragt werden, rät Rhenus Office Data. Welche Maßnahmen man als Unternehmen im besten Fall schon umgesetzt hat, um auf die neuen Datenschutz-Verordnung richtig vorbereitet zu sein, zeigt die Titelgeschichte der März-Ausgabe der C.ebra.
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Festplatten in intakter und geschredderter Form: Sobald die Aufbewahrungsfrist von sensiblen Daten abgelaufen ist, müssen diese sicher vernichtet werden. Bildquelle: Rhenus Artikel
EU-DSGVO verschärft Datenschutz-Vorgaben deutlich
Morgen, am 25. Mai, tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Neben der sicheren Bearbeitung personenbezogener Daten sollten Unternehmen auch deren vorschriftsmäßige Vernichtung bedenken.
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